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Allgemeine Geschäftsbedingungen der WR-Service GmbH & Co. KG 1.1 Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. 1.2 Im Unternehmerverkehr gelten unsere AGB für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. 1.3 Unsere AGB gelten sowohl für den Teile-, Zubehör- und Ersatzteileverkauf (Kaufverträge) wie auch für Einbau- und Reparaturaufträge (Werkverträge) 2. Vertragsschluss im „Online-Einkauf“ 2.1 Gibt der Kunde durch Anklicken des Buttons „Bestellen“ ein Angebot ab, die bestellte Ware erwerben zu wollen, können wir dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Bestellung durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden annehmen. 2.2 Wir werden den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden. 2.3 Macht ein Verbraucher im „Online-Einkauf“ von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, trägt er die Kosten der Rücksendung bei einem Bestellwert bis zu EUR 40,--, es sei denn die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Anderenfalls tragen wir die Kosten. 3. Zahlung, Zahlungsverzug, Inkasso 3.1 Unsere Rechnungen sind nach Erhalt der Ware oder Erbringung der vertraglichen Leistungen sofort ohne Abzug zahlungsfällig. Verzug tritt 10 Tage nach Rechnungszugang ein. 3.2 Die in unserem Auftrag tätigen Servicepartner sind nicht inkassoberechtigt. 4. Preise, Lieferung, Gefahrübergang, Erfüllungsort 4.1 Im Unternehmerverkehr sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in unseren Preisen die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie die Kosten der Verpackung nicht mit enthalten. 4.2 Im Unternehmerverkehr erfolgt die Lieferung ab Werk, soweit nichts anderes vereinbart ist. Auf Wunsch und auf Kosten des Unternehmers versichern wir die zu versendende Ware durch Abschluss einer Transportversicherung gegen Schäden und Verlust. 4.3 Erhält der Kunde eine andere als die bestellte Ware, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich anzuzeigen und uns die erhaltene Ware auf unsere Kosten zurückzusenden. 4.4 Im Unternehmerverkehr ist bei Kaufverträgen unser Geschäftssitz für alle Vertragspflichten Erfüllungsort, soweit nichts anderes vereinbart ist. 5. Eigentumsvorbehalt 5.1 Im Verbraucherverkehr bleibt die Ware bis zum vollständigen Ausgleich des Kaufpreises unser Eigentum. 5.2 Im Unternehmerverkehr bleibt die Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern oder in Gebäude einzubauen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung oder der Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück erwachsen, nebst Sicherheiten in Höhe des Rechnungsendbetrages ab. Wir nehmen die Abtretung an. Auch nach Abtretung bleibt der Unternehmer zum Einzug der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung erlischt im Falle unseres Widerrufs, der bei Zahlungsverzug, bei gestelltem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmers oder bei Zahlungseinstellung des Unternehmers erfolgen kann. Auf unser Verlangen ist der Unternehmer dann unverzüglich verpflichtet, seine Abnehmer von der Abtretung an uns zu unterrichten, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherheiten (Vorbehaltsware und sonstige Sicherheiten) die uns zustehende zu sichernde Gesamtforderung um mehr als 10%, sind wir auf Verlangen des Unternehmers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 6. Mängelhaftung 6.1 Vertragsgegenstand ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Ware mit der Beschaffenheit und für den Verwendungszweck gemäß dem verwendeten Prospekt. Eine besondere Garantie übernehmen wir nicht. Die Angaben in den Prospekten begründen keine verschuldensunabhängige Haftung im Sinne von § 276 I 1 BGB. 6.2 Im Unternehmerverkehr hat die Rügeobliegenheit nach § 377 HGB schriftlich zu erfolgen. 6.3 Im Unternehmerverkehr leisten wir bei Kaufverträgen für Mängel nach unserer Wahl zunächst Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ein Wahlrecht haben wir nicht, wenn der Unternehmer gegen uns Rückgriffsansprüche innerhalb einer Lieferkette im Verbrauchsgüterkauf im Sinne von § 478 IV, V BGB geltend machen kann. 6.4 Soweit der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit von uns keine vorsätzlichen Vertragsverletzung erfolgt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 6.5 Soweit wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 6.6 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkung gelten ferner nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oderm ausnahmsweise eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben. 6.7 Soweit nicht vorstehend Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. 7. Weitergehende Haftung 7.1 Eine weitergehende Haftung als in Ziff. 6 vorgesehen ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche auf Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB. 7.2 Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 8. Ausführungstermin, Mehraufwand Bei Werkverträgen hat der Kunde am vereinbarten Ausführungstermin für eine ungehinderte Zugänglichkeit der Arbeitsstelle zu sorgen. Anderenfalls hat der Kunde den entstehenden Mehraufwand zu erstatten. 9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht 9.1 Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüche aufrechnen. 9.2 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit sein Gegenanspruchm auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Im Unternehmerverkehr ist die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes zudem nur möglich, soweit es auf einem rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenanspruch beruht. 10. Gerichtsstand, Salvatorische Klausel 10.1 Im kaufmännischen Verkehr ist auch unser Geschäftssitz Gerichtsstand. 10.2 Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Pliezhausen, im Dezember 2006 WR-Service GmbH & Co. KG |
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